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Pflichtteil und Erbe

Ein Pflichtteilsanspruch setzt voraus, dass der Verstorbene (Erblasser) ein Testament errichtet oder einen Erbvertrag abgeschlossen hat.
Denn der Pflichtteil ist das vom Gesetzgeber vorgesehene Minimum, das jeder Pflichtteilsberechtigte aus dem Nachlass zu erhalten hat.

Pflichtteilsberechtigter
Als Faustformel gilt:
Pflichtteilsberechtigt ist grundsätzlich jeder, der zu Lebzeiten des Verstorbenen entweder von Gesetzes wegen Unterhalt leistete oder bei Bedarf des Verstorbenen – eigene Leistungsfähigkeit vorausgesetzt – eventuell hätte Unterhalt leisten müssen.

Höhe des Pflichtteils
Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich nach der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Nicht selten tritt neben den Pflichtteilsanspruch noch der Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils - wenn der Verstorbene (Erblasser) beispielsweise noch eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte.