Anwalt und Erbrecht
Ein Anwalt sollte bei Erbfällen immer dann hinzugezogen werden, wenn der Erbe (sei es durch Testament/Erbvertrag/Gesetz oder ein Pflichtteilsberechtigter lange keinen Kontakt zum Verstorbenen (Erblasser) hatte. Nicht selten wird von anderen Erben oder Dritten, die zur Zeit des Todes des Erblassers im direkten Kontakt mit jenem standen, versucht, Teile der Erbmasse „verschwinden“ zu lassen.